Herforder GRÜNE begrüßen das Urteil zur Stichwahl
Das nordrhein-westfälische Landesverfassungsgericht hält die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen für verfassungswidrig. Das ist das Ergebnis der Urteilsverkündung am Freitag in Münster. Die Richter begründeten ihr Urteil unter anderem damit, dass der Gesetzgeber nicht ausreichend geprüft habe, inwieweit eine Wahl mit relativer Mehrheit den Anforderungen an eine ausreichende Legitimation der Hauptverwaltungsbeamten genüge. Dies sei angesichts der zunehmenden Zersplitterung der Parteienlandschaft aber notwendig.
Für die grüne Kreistagsfraktion begrüßte die Vorsitzende Ingeborg Balz das Urteil „Die demokratische Legitimation der Bürgermeister*innen und Landrät*innen ist damit sichergestellt und die schwarz-gelbe Landesregierung hat eine Niederlage erlitten bei ihrem Versuch so die parteipolitische Interessen vor allem der CDU zu bedienen. Für eine starke lokale Demokratie ist das höhere Maß an Legitimation wichtig.“
Die Bürgerinnen und Bürger werden im September 2020 ein zweites Mal zur Wahl aufgefordert, wenn es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für eine Bürgermeisterin/einen Bürgermeister oder Landrätin/Landrat gibt. Dazu hatte sich die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Ricarda Brandts in der Urteilsbegründung gesagt: „Die relative Mehrheit kann im ersten Wahlgang extrem weit weg sein von der absoluten Mehrheit. Der Gesetzgeber habe es versäumt, bei der Analyse der vergangenen Wahlen die bedeutsame zunehmende Zersplitterung der Parteienlandschaft zumindest in den Blick zu nehmen“.