Kreiseigenes Förderprogramm zur Stärkung des sozialen Mietwohnungsbaus – Anpassung der Förderrichtlinie 

Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Kreises Herford beschließt, Punkt 3.3 der Richtlinie des Kreises Herford zur Wohnraumförderung dahingehend anzupassen, dass maximal 20 Wohneinheiten je gefördertem Wohnbauvorhaben gefördert werden.

Sachverhaltsdarstellung:

In seiner Sitzung am 22.09.2023 hat der Kreistag auf Initiative der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einführung eines Baukostenzuschusses (Vorlage 234/2023) zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beschlossen. Die Förderbedingungen sind in der Richtlinie des Kreises Herford zum Wohnraumförderprogramm in Anknüpfung an die Wohnraumförderung des Landes NRW über die Gewährung von Zuschüssen für die Neuschaffung und Modernisierung öffentlich geförderter Wohnungen festgelegt.

Die Mitglieder der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in den letzten Wochen Gespräche mit verschiedenen potenziellen Investoren geführt. Dabei ist zum Ausdruck gekommen, dass das kreiseigene Förderprogramm als ein sehr wirksames Instrument zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus angesehen wird. In den Gesprächen wurde jedoch auch der Hinweis gegeben, dass die Begrenzung der Förderung auf maximal 12 Wohneinheiten die Wirtschaftlichkeit des einzelnen Vorhabens in Frage stellen kann.

Als wirtschaftlich vertretbar wurde eine Begrenzung auf maximal 20 Wohneinheiten je gefördertem Vorhaben benannt. Es wird daher vorgeschlagen, dass der Kreistag unter Punkt 3.3 der Richtlinie des Kreises Herford zur Wohnraumförderung die Begrenzung von 12 auf 20 Wohneinheiten anhebt.